
Ablauf Scheidung
Zeitlicher Ablauf
- Sie geben Ihre Daten online in das Scheidungsformular ein (ca. 15 Minuten)
- Wir fertigen innerhalb von zwei Tagen einen Entwurf des Scheidungsantrages
- Der Scheidungsantrag wird bei Gericht eingereicht
- Das Gericht klärt - wenn erforderlich - den Versorgungsausgleich (ca. drei Monate)
- Der Scheidungstermin (ca. 10 Minuten)
Ausführlicher Ablauf
- Zunächst füllen Sie bitte das Scheidungsformular aus und übersenden dieses online. Alternativ können Sie das Formular ausdrucken und es per Telefax oder per Post senden.
- Sie erhalten von ein Infoschreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind.
- Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde etc.) zu.
- Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht ein. Sie erhalten zur Kenntnis eine Kopie und die - entsprechend dem Kostenvoranschlag - berechnete Vorschussnote unserer Kanzlei.
Falls Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, werden die benötigten Anträge durch uns bei Gericht eingereicht. - Das Gericht übersendet Ihnen die Gerichtskostenrechnung und leitet nach Ausgleich dieser den Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter.
- Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften. Es erfolgt eine Klärung der Rentenkonten durch den zuständigen Rententräger. Dieser errechnet die Höhe der während der Ehezeit erbrachten Anwartschaften. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
- Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte zu dem Termin den Personalausweis mitbringen. Bei diesem Termin wird einer der Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten.
- Der Scheidungstermin dauert ca. 10 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen.
- Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt.
Anke Büchs Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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