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Tipps Scheidung

I.) Vor der Scheidung
II.) Scheidungsfolgen
III.) Verfahrensdauer
IV.) Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen




III.) Verfahrensdauer

Verfahrensbeschleunigung - Der Weg zur schnellen Scheidung: Ihre Mitarbeit ist gefragt!

Versorgungsausgleich Grundsätzlich dauert ein Scheidungsverfahren 4-6 Monate, im Einzellfall sogar 8 Monate, da die Auskünfte über Ihre Rentenanwartschaften eingeholt und berechnet werden müssen. Diesen Zeitraum können Sie mit unserer Hilfe verkürzen: Es kann bereits jetzt ein "Kontenklärungsantrag" bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger - in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - gestellt werden. Wenn beide Ehepartner schon jetzt den Antrag stellen, werden im Gerichtsverfahren die Ansprüche schneller berechnet, weil die erforderlichen Zahlen vorliegen. Das entsprechende Formular zur Kontenklärung (V 100) finden Sie im Downloadbereich. Dort finden Sie auch das zur Ermittlung der Rentenanwartschaften von den Gerichten verwendete Formular (V1), welches wir sofort mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

Weiter können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten, dann dauert das Scheidungsverfahren in der Regel nur sechs bis zehn Wochen. Dies kann durch einen notariellen Vertrag oder eine entsprechende gerichtliche Vereinbarung erfolgen.

Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne unverbindlich telefonisch unter
0221 / 1394026 informieren.

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